Erklärung zur Barrierefreiheit

Leichte Sprache

Alle Menschen sollen unsere Internet-Seite gut lesen und bedienen können.
Deshalb ist unsere Internet-Seite größtenteils barrierefrei.
Und wir arbeiten daran,
dass alle Seiten und Angebote unter www.ph-karlsruhe.de barrierefrei werden.

Dabei halten wir uns an gesetzliche Regeln.
Zum Beispiel an:

  • die Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung.
    Kurz heißt sie: BITV 2.0
  • das Landes-Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
    Kurz heißt es: L-BGG
    In Paragraf 10 Absatz 1 vom L-BGG stehen Regeln zur Barrierefreiheit.
     

Infos in Leichter Sprache


Infos in Leichter Sprache finden Sie auf dieser Internet-Seite:
Leichte Sprache

Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?


Unsere Internet-Seite ist teilweise barrierefrei.
Das bedeutet:
Einige Inhalte sind noch nicht barrierefrei.

Welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei?


Dokumente und PDF-Dateien

Auf unserer Internet-Seite gibt es viele Dokumente und PDF-Dateien zum Herunterladen.

Viele dieser Dateien sind noch nicht barrierefrei.
Das gilt besonders für PDF-Dateien, 
die wir vor Oktober 2019 erstellt haben.

Neuere PDF-Dateien haben wenige Barrieren.
Das bedeutet:
Diese PDF-Dateien können Menschen mit Behinderungen besser nutzen.
Aber auch diese PDF-Dateien sind noch nicht ganz barrierefrei.
Sie erfüllen noch nicht den PDF/UA-Standard.
Der PDF/UA-Standard enthält Regeln für barrierefreie PDF-Dateien.

Denn: Wir haben im Moment nicht genug Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.
Daher können wir noch nicht alle Dokumente vollständig barrierefrei machen.

Bilder und Filme

Bei einigen Bildern fehlt noch eine barrierefreie Bild-Beschreibung.
Diese Bild-Beschreibung heißt auch: Alternativ-Text.

Ein Alternativ-Text beschreibt:
Was man auf einem Bild sieht.
So können auch Menschen mit einer Seh-Behinderung Infos zu einem Bild bekommen.

Auch bei einigen Filmen fehlen noch barrierefreie Infos.
Zum Beispiel: Texte über das, was im Film gesprochen wird.
Das ist wichtig für Menschen mit Hör-Behinderungen.

Wir wollen die Barrierefreiheit verbessern

Wir wollen unsere Internet-Seite so schnell wie möglich verbessern.
Sie können uns Barrieren melden.
Wir wollen fehlende Infos ergänzen.

Sie haben eine Barriere gefunden?


Bitte sagen Sie uns:

  • Welche Barriere haben Sie auf unserer Internet-Seite gefunden?
  • Wo haben Sie diese Barriere gefunden?

Wir versuchen dann
Ihnen den Inhalt barrierefrei zu geben.

Schreiben Sie uns eine E-Mail:
webredaktion(at)ph-karlsruhe.de

Sie können uns auch einen Brief schicken:
Pädagogische Hochschule Karlsruhe
Stabsstelle | Zentrale Webredaktion
Bismarckstraße 10
76133 Karlsruhe
 

Keine Antwort oder unzufrieden mit der Antwort?


Sie haben uns eine Barriere gemeldet?
Dann antworten wir Ihnen innerhalb von 4 Wochen.
Das steht auch in Paragraf 8 Satz 1 der Verordnung L-BGG-DVO.

Sie haben keine Antwort von uns bekommen?
Oder Sie sind mit unserer Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie sich an eine andere Stelle wenden.
Diese Stelle heißt:

Beauftragter oder Beauftragte der Landes-Regierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Landes-Behindertenbeauftragte Nora Welsch
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: poststelle(at)bfbmb.bwl.de

Sie können sich auch an die zuständige Person in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis wenden.
Diese Person heißt:
Kommunaler Beauftragter oder kommunale Beauftragte für die Belange von Menschen mit Behinderungen.

Sie wollen wissen:
Wer ist für mich zuständig?
Dann schauen Sie auf der Internet-Seite von Ihrer Stadt oder von Ihrem Landkreis nach.
Dort finden Sie die Kontakt-Daten.

Verbands-Klage

Wenn man Ihre Rechte verletzt hat:
Dann können Sie sich auch an einen starken Verein wenden.
Der Verein kämpft dann vor Gericht für die Rechte von Menschen mit Behinderungen.
Der Verein muss ein anerkannter Verband von Menschen mit Behinderungen sein.
Das steht in Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 vom Gesetz L-BGG.

Wann wurde diese Erklärung erstellt?


Wir haben diese Erklärung am 3. März 2026 erstellt.

Aktualisiert am 23. Oktober 2026 von Zentrale Webredaktion